Coronavirus: Landtechnikbetriebe müssen sich gedulden


28.04.20 - Die seit Montag, 27. April 2020 geltende Lockerung der bestehenden Schliessungen von Verkaufsgeschäften infolge der Coronavirus-Pandemie gilt für die Landtechnikbetriebe nicht.



Die seit Montag, 27. April 2020 geltende Lockerung der bestehenden Schliessungen von Verkaufsgeschäften infolge der Coronavirus-Pandemie gilt für die Landtechnikbetriebe nicht. So lautet die Antwort auf die Anfrage von AM Suisse beim Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI). AM Suisse will damit Klarheit schaffen, da mit der ersten Lockerung Bau- und Gartencenter wieder öffnen und in ihrem Sortiment auch Motorgeräte wie beispielweise Rasenmäher anbieten dürfen. 

Geöffnet oder gestattet ab 27. April sind unter anderem:

  • Bau- und Gartencenter, Gärtnereien, Blumenläden
  • Einrichtungen zur Selbstbedienung wie Autowaschanlagen, Solarien, Blumenfelder
  • Etc.

Weitere Verkaufsgeschäfte, dazu gehören die Landtechnik-Verkaufsgeschäfte, bleiben für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen. Ab 11. Mai 2020 dürfen sämtliche Läden und Märkte wieder öffnen, vorbehalten ist der Entscheid des Bundesrats am 29. April 2020.

Bei der schrittweisen Lockerung sollen alle – Unternehmen, Angestellte, Kundinnnen und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln streng befolgen, um das Risiko einer Wiederausbreitung des neuen Coronavirus zu reduzieren.

AM Suisse bietet Unterstützung
Den Betrieben obliegt zudem die Pflicht, ein Schutzkonzept zu erarbeiten. Zur Unterstützung wird der AM Suisse ein Grobkonzept erarbeiten und dieses den Mitgliedern zur Verfügung stellen. Darin wird den Betrieben aufgezeigt, wie sie die Zielvorgaben erreichen und so ihre individuellen Schutzkonzepte erstellen können. Das Grobkonzept für die Landtechnik-Betriebe wird ab 30. April 2020 auf der Website von Agrotec Suisse aufgeschaltet. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nur um ein Grobkonzept handelt, das von den Betrieben noch auf die unternehmensspezifischen Gegebenheiten angepasst werden muss.

AM Suisse setzt sich zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband dafür ein, dass die KMU aufgrund der aktuellen Massnahmen nicht durch Wettbewerbsverzerrung diskriminiert werden und begrüsst eine Lockerung für alle Verkaufsgeschäfte so rasch als möglich.

Info:
Neues Coronavirus – Massnahmen, Anordnung und Erläuterungen BAG.

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