Da das Kartellgesetz die Festlegung von Preisen verbietet, veröffentlicht Metaltec Suisse die erzielten Werte der Vergangenheit. Die Verrechnungssätze basieren auf der Lohnerhebung, sowie den Daten des Metaltec Suisse Modellbetriebs.
Die Berücksichtigung der regionalen Lohnverhältnissen widerspiegelt sich in der Basis 1 (ländliche Region), Basis 2 (Agglomeration) und Basis 3 (Stadt).
Die unten aufgeführten Angaben zeigen beispielhaft, wie die Verrechnungsansätze hergeleitet werden. Die betriebsspezifischen Ansätze muss jedes Unternehmen in Abhängigkeit von den Kosten und Leistungen individuell festlegen.