agriss führt im Auftrag des SECO jährlich Stichprobenprogramme zur Marktüberwachung von Landmaschinen durch. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Maschinen, die in der Schweiz angeboten und in Verkehr gebracht werden, die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen.
Im Stichprobenprogramm 2026 stehen zwei Hochrisikobereiche im Zentrum: Absturzsicherungen (PSAgA) und – für den Landmaschinenhandel besonders relevant – Mähwerke.
Warum Mähwerke überprüft werden
Mähwerke werden auf nahezu allen Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt. Die Vielfalt der Bauarten und Hersteller sowie die hohen Rotationsgeschwindigkeiten der Schneidwerkzeuge bergen erhebliche Gefahren. Besonders kritisch sind:
- Verletzungen durch brechende oder versagende Klingen und Klingenhalter
- Herausgeschleuderte Fremdkörper bei fehlenden oder hochgeklappten Schutzvorrichtungen
- Unsachgemässe oder unvollständige Schutzsysteme
Für Kreiselmähwerke gelten konkrete Anforderungen nach der Norm SN EN ISO 4254-12. Diese regelt unter anderem Schutzvorrichtungen, konstruktive Auslegung und sicherheitsrelevante Bauteile.
Was agriss prüft
agriss kontrolliert, ob angebotene oder verkaufte Mähwerke:
- die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen,
- normgerecht ausgeführt sind,
- und mit vollständigen technischen Unterlagen in Verkehr gebracht werden.
Dabei werden sowohl Unterlagen als auch Maschinen selbst stichprobenweise überprüft.
Wichtig für alle Landmaschinenhändler
Sobald eine Maschine angeboten oder verkauft wird, müssen eine gültige CE‑Konformitätserklärung sowie eine Betriebsanleitung in der jeweiligen Landessprache vorliegen. Diese Pflicht gilt bereits bei Werbung, Ausstellung oder Online-Angeboten – nicht erst bei der Auslieferung.
Checkliste für Landmaschinenhändler – Mähwerke
1. CE-Konformität
- Gültige CE-Konformitätserklärung vorhanden?
- Bezieht sich diese auf das konkrete Modell?
- Normen (z. B. SN EN ISO 4254-12) aufgeführt?
- Datum und Unterschriften vorhanden
2. Betriebsanleitung
- In der jeweiligen Landessprache vorhanden?
- Modellbezogen und vollständig?
- Sicherheits- und Wartungshinweise enthalten?
3. Schutzvorrichtungen
- Alle Schutzeinrichtungen montiert?
- Funktion gemäss Betriebsanleitung
- Keine Beschädigungen?
- Warnhinweise vorhanden?
4. Technischer Zustand
- Klingen und Klingenhalter korrekt montiert?
- Kein übermässiger Verschleiss?
- Bauart entspricht Norm?
5. Verkauf und Angebot
- Unterlagen dem Kunden mitgegeben?
- Keine Angebote ohne vollständige Dokumentation?
Hinweis
Diese Anforderungen gelten bereits ab dem Zeitpunkt des Angebots oder der Bewerbung einer Maschine.